Der Bau des Ricklinger Deiches

Bekanntmachung

[Hann. Presse v. 14.09.1948] Betrifft: Eindeichung des Stadtteiles Ricklingen.
Die Hauptstadt Hannover hat zur Verhütung weiterer Hochwasserkatastrophen die landespolizeiliche Genehmigung zur Eindeichung des Stadtteiles Ricklingen beantragt.

Der genaue Verlauf des zu errichtenden Deiches und die damit verbundenen weiteren baulichen Maßnahmen sind aus dem aufgestellten Plan nebst Zeichnungen und Erläuterungen, die in der Regierung (Am Archive 3), Zimmer 183 bis zum 25. September d.J. ausliegen, zu ersehen. Widersprüche gegen den Plan und Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen oder auf Entschädigung sind bis zum vorgenannten Termin schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzubringen.

Diese Bekanntmachung wird mit dem Hinweis erlassen, daß diejenigen, die innerhalb der bezeichneten Frist keinen Widerspruch gegen den Plan erheben, ihr Widerspruchsrecht verlieren, und daß nach Feststellung des Planes nur noch die in § 172 des Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden können. Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig geltend gemachten Widersprüche der Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen oder auf Entschädigung ist Termin auf Dienstag, den 5. Oktober 1948, 10 Uhr, vor meinem Beauftragten, auf Zimmer 10 der Regierung Hannover, Am Archive 3. angesetzt. Auch im Falle des Ausbleibens von Beteiligten wird die Erörterung im Termin stattfinden.

Hannover, den 1. September 1948. Der Regierungspräsident. In Vertretung: gez. Dr. zur Nedden (74255)

Text aus: 50 Jahre Ricklinger Deich 1954 - 2004
Deichgrafen-Collegium Ricklingen, 01. Februar 2004

Weiter: Zur Eindeichung des Stadtteils Ricklingen

Aktualisiert: 11.01.2005