Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Landeshauptstadt Hannover
Teilmaßnahme Vorlandabgrabungen an der Ihme
Drucksache Nr. 0293/2008 N1
Antrag,
dem Einleiten der Planfeststellung für die Vorlandabgrabungen, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die o. g. Teilmaßnahme sind in der MifriFi 2007 – 2011 Mittel vorgesehen:
HMK 6040.007-950100 Hochwasserschutz, Vorlandabgrabungen, 13,0 Mio. Euro
Mittelfreigabe und Baubeginn werden nach der Planfeststellung in einer gesonderten Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung werden genderspezifische Belange beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahmen werden Fragen der sozialen Sicherheit, der Gestaltung von Wegebeziehungen sowie der behindertengerechte Ausbau berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung und Darstellung der Maßnahmen
1. Ausgangslage und Ziele
Sensibilisiert durch die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre hat das Thema Hochwasserschutz in der öffentlichen Diskussion hohe Priorität erhalten. Diese Ereignisse waren auch Anlass für das am 10. Mai 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes, mit dem bundeseinheitliche Regelungen zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich vorgegeben werden.
Um den gestiegenen Anforderungen an eine effektive Hochwasservorsorge Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung den bestehenden Hochwasserschutz untersucht und Möglichkeiten zur Verbesserung entwickelt. Mit der Informationsdrucksache 2518/2005 wurde bereits eine Information zur aktuellen Situation des Hochwasserschutzes in Hannover und zu den weiteren Planungen der Verwaltung gegeben. Mit der Beschlussdrucksache 1242/2006 wurden die von der Verwaltung erarbeiteten Planungsziele und –schwerpunkte als Rahmenplanung für Hannover beschlossen.
Ziel der Landeshauptstadt Hannover ist es, durch technische Einrichtungen der Bevölkerung einen Schutz vor einem Hochwasser HQ100 (100 jährliches Hochwasser) bieten zu können und die dazu erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
Handlungsschwerpunkte liegen hierbei im Ausbau der Ihme zwischen der Leinertbrücke und Legionsbrücke, mit dem Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke sowie beim Deichneubau im Süden Ricklingens mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 23 Mio. Euro. Die Umsetzung der ersten Teilmaßnahme, der Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke, wurde mit der Beschlussdrucksache 2608/2007 beschlossen. Mit dieser Drucksache soll die Einleitung der Planfeststellung für die Vorlandabgrabungen auf der Grundlage des vorliegenden Gestaltungsplanes beschlossen werden. Eine grundsätzliche Änderung der Planung ist nach dem Planfeststellungsbeschluss nicht mehr möglich.
2. Beschreibung des Vorhabens
Randbedingungen
Der Abflussquerschnitt zwischen Leinertbrücke und Legionsbrücke ist für ein HQ100 zu schmal und führt derzeit zu Aufstauungen. Die Vergrößerung des Abflussquerschnitts wird durch den Neubau der Benno-Ohnesorg-Brücke mit einer lichten Weite von ca. 66m, verbunden mit Abgrabungen im östlichen Uferbereich der Ihme erreicht.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Vorlandabgrabungen sind
- die Ihme ist Wasserstraße 1. Ordnung,
- keine Veränderungen der Uferlinie und Gewässersohle,
- die erforderlichen Abflussquerschnitte für ein HQ100 müssen eingehalten werden,
- möglichst landschaftsschonende und umweltgerechte Planung (DS 1242/2006-E1) und
- qualitative Aufwertung des wichtigen Naherholungsbereiches für die Stadtteile Linden und Calenberger Neustadt.
Um Lösungsmöglichkeiten für die Neugestaltung des Ihmevorlandes zu finden, wurde auf der Grundlage der hydraulischen Vorgaben ein Landschaftsarchitekt mit der Gestaltung der Flächen beauftragt. Das Ergebnis wird mit dieser Drucksache vorgestellt und soll nun zur Planfeststellung eingereicht werden.
Beschreibung der Flächengestaltung
Der wesentliche Teil der Neugestaltung liegt am östlichen Ihmeufer zwischen der Benno-Ohnesorg-Brücke und der Leinertbrücke. Dieser Bereich besitzt die Funktion einer wichtigen innerstädtischen Grünverbindung. Deshalb ist bei der Neuplanung besonderer Wert auf das Wegesystem gelegt worden. Alle bisherigen Anknüpfungspunkte können auch künftig wieder genutzt werden.
Die größten gestalterischen Änderungen erfolgen im zentralen Bereich entlang der Calenberger Straße. Bedingt durch die erforderlichen Abgrabungen zwischen 1,5m und 4,0m wird das Gelände künftig mit mehreren großen Terrassen, die zur Ihme hin abfallen, ausgebildet. Die einzelnen Terrassen können und sollen auch zum Liegen, Spielen, Toben usw. genutzt werden. Die Terrassen werden mit Rasen angesät. Einige Bereiche sollen durch Frühjahrsblüher besondere farbliche Akzente erhalten.
Im südlichen Bereich der Calenberger Straße, entlang der obersten Terrasse südlich des Jugendzentrums sowie weiterführend nach Norden um das Jugendzentrum herum bildet eine kleine Mauer den Abschluss des Abgrabungsbereiches. Die Zugänge zu den Wegen erfolgen durch entsprechende Maueröffnungen, die im Hochwasserfall mit Balken geschlossen werden. Die Verwaltung hat sich für die Mauer als Abschluss entschieden, da dieses Platz sparender als ein kleiner Deich oder eine Verwallung ist. Dies ermöglicht auch den Verbleib des prägenden Kunstwerkes an der Calenberger Straße. Eine Versetzung hätte erhebliche Kosten verursacht.
Ein weiteres neues Gestaltungsmittel sind mehrere Plateaus direkt am Ihmeufer. Diese sollen als Ruhepunkte dienen, an denen unmittelbar das Thema Wasser erlebt werden kann.
Der Schiffsanleger der Ausflugsschifffahrt verbleibt an seinem jetzigen Standort.
Die Grenze zwischen Bebauung (Calenberger Neustadt) und dem neuen Ihmepark soll mit einer Baumreihe aus Tulpenbäumen betont werden. Auf den Flächen im Ihmepark soll als prägende Baumart die Eiche in Mischung mit anderen Gehölzen gepflanzt werden.
Öffentlicher Kinderspielplatz
Südlich des Jugendzentrums an der Calenberger Straße befindet sich ein öffentlicher Kinderspielplatz. Wegen der Abgrabungen muss der Spielplatz auch neu gestaltet werden. Hinzu kommt, dass auch die anderen Flächen um das Jugendzentrum herum neu geordnet werden müssen (s.u.).
Ausgleich für Flächen des unabhängigen Jugendzentrums
Im Bereich des unabhängigen Jugendzentrums Glocksee (UJZ) gibt es derzeit Freiflächen für einen Hort im UJZ sowie das „Glockseefort“, in dem ein Teil als BMX-Bahn genutzt wird. Diese Flächen stehen, bedingt durch die Abgrabung, später nicht mehr in ihrer jetzigen Form zur Verfügung. Für alle bisherigen Nutzungen sind jedoch alternative Standorte im unmittelbaren Umfeld des UJZ gefunden und mit den NutzerInnen besprochen worden.
Sanierung des ehemaligen Gaswerkstandortes
Im nördlichen Bereich des Planungsgebietes befindet sich ein ehemaliger Gaswerkstandort. Der vorhandene Boden muss in diesem Bereich saniert werden. Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Sanierungskonzept. Die Bodensanierung wird unabhängig und bereits möglichst im Vorfeld von den Abgrabungen erfolgen. Hierzu wird eine gesonderte Drucksache vorgelegt werden, aus der auch die bisher nicht berücksichtigte Finanzierung hervorgeht.
3. Umweltauswirkungen
Aufgrund der umfangreichen Abgrabungen muss in Abhängigkeit von der Abgrabungshöhe die Mehrzahl der Gehölze entfernt werden. Die Umweltauswirkungen der Maßnahme werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ermittelt und bewertet, dem wird die aktuelle Planung gegenüber gestellt. Ziel der neuen Planung ist eine hochwertigere Gestaltung der Grünflächen als bisher. Mit einer Bilanzierung wird dann der erforderliche Kompensationsbedarf ermittelt. Das beinhaltet selbstverständlich auch eine Aufrechnung der zu entfernenden Gehölze mit den neu zu pflanzenden. Auf der Grundlage der Gesamtbilanzierung werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dann Vorschläge zur Kompensation gemacht. Dies kann teilweise auch an anderer Stelle als der des Eingriffes sein.
4. Weiteres Verfahren
Bevor mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden kann, wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens kann nicht vorhergesagt werden, die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass mit dem Bau der Maßnahmen 2009 begonnen werden kann. Vor dem Baubeginn wird eine Beschlussdrucksache zur Mittelfreigabe vorgelegt werden.
66.3/67.2
Hannover / 12.02.2008
Quelle: LH Hannover, Drucksache Nr. 0293/2008 N1
Weitere Infos
Aktualisiert: 07.04.2008